Rechtsprechung
   VG Augsburg, 09.05.2019 - Au 6 K 19.30404   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,22690
VG Augsburg, 09.05.2019 - Au 6 K 19.30404 (https://dejure.org/2019,22690)
VG Augsburg, Entscheidung vom 09.05.2019 - Au 6 K 19.30404 (https://dejure.org/2019,22690)
VG Augsburg, Entscheidung vom 09. Mai 2019 - Au 6 K 19.30404 (https://dejure.org/2019,22690)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,22690) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AsylG § 27 Abs. 1, Abs. 3, § 27 Abs. 1, § 29 Abs. 1 Nr. 4; AufenthG § 60 Abs. 5, Abs. 7
    Albanien als sonstiger sicherer Drittstaat

  • rewis.io

    Albanien als sonstiger sicherer Drittstaat

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Hamburg, 26.03.2019 - 2 AE 767/19

    Verfolgungsgefahr durch türkische Behörden ist für einen mutmaßlichen

    Auszug aus VG Augsburg, 09.05.2019 - Au 6 K 19.30404
    Auch insoweit ist es seitdem weder zu Auslieferungen noch zu Entführungen gekommen, so dass insoweit nicht ersichtlich ist, dass Anhängern der Gülen-Bewegung dies mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht (vgl. unten; a.A. VG Hamburg, B.v. 26.3.2019 - 2 AE 767/19 - juris Rn. 17 ff.).

    Ausweislich der Auskunftslage besteht in Albanien auch nicht die Gefahr einer Entführung und Verschleppung in die Türkei oder des Verschwindenlassens (Auswärtiges Amt vom 13.11.2018; a.A. VG Hamburg, B.v. 26.3.2019 - 2 AE 767/19 - juris Rn. 17 ff.).

    Aus dem Umstand, dass Entführungen in anderen Ländern weltweit stattfanden, kann nicht geschlossen werden, dass Entführungen auch in Albanien mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit zu erwarten sind (a.A. VG Hamburg B.v. 26.3.2019 - 2 AE 767/19 - juris Rn. 17 ff.).

    Dem steht auch nicht entgegen, dass Albaniens Staatsführung enge Beziehungen zur Türkei pflegt, die Türkei in Albanien wirtschaftlich investiert und angeblich die Auslieferung von 450 Personen verlangt (vgl. hierzu VG Hamburg B.v. 26.3.2019 - 2 AE 767/19 - juris Rn. 19).

  • BVerwG, 02.08.2007 - 10 C 13.07

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsandrohung; Zielstaatsbestimmung; Feststellung zu

    Auszug aus VG Augsburg, 09.05.2019 - Au 6 K 19.30404
    Der Gesetzgeber geht erkennbar davon aus, dass die Feststellung des Bundesamts sich in erster Linie auf den Herkunftsstaat des Asylbewerbers beziehen soll, im Hinblick auf den politische Verfolgung geltend gemacht wird und der sich bei Erfolglosigkeit dieses Begehrens vorrangig als Zielstaat für eine Abschiebung anbietet (vgl. zum Ganzen BVerwG, U.v. 2.8.2007 - 10 C 13/07 - juris Rn. 10 ff.).

    Insbesondere würde sich in einem derartigen Fall der aufenthaltsrechtliche Status wegen der Regelung nach § 25 Abs. 3 Satz 2 AufenthG nicht verbessern (vgl. BVerwG, U.v. 2.8.2007 - 10 C 13/07 - juris Rn. 13).

  • VGH Bayern, 21.11.2014 - 13a B 14.30285

    Schlechte humanitäre Bedingungen können eine auf eine Bevölkerungsgruppe bezogene

    Auszug aus VG Augsburg, 09.05.2019 - Au 6 K 19.30404
    Dies ist insbesondere auch dann der Fall, wenn es dem Betroffenen nicht (mehr) gelingen würde, seine elementaren Bedürfnisse, wie Nahrung, Hygiene und Unterkunft, zu befriedigen (vgl. BayVGH, U.v. 21.11.2014 - 13a B 14.30285 - Asylmagazin 2015, 197).
  • VG Augsburg, 15.02.2019 - Au 6 S 19.30156

    Wegen Rechtswidrigkeit einer verlängerten Ausreisefrist erfolgreicher Eilantrag

    Auszug aus VG Augsburg, 09.05.2019 - Au 6 K 19.30404
    Der hiergegen gerichtete Eilantrag der Klägerin war wegen der rechtswidrigen Ausreisefrist und der daraus folgenden Umgehung des § 37 AsylG erfolgreich (VG Augsburg, B.v. 15.2.2019 - Au 6 S 19.30156).
  • VG Augsburg, 03.04.2019 - Au 6 K 19.30157

    Erfolglose Asylklage eines albanischen Staatsangehörigen

    Auszug aus VG Augsburg, 09.05.2019 - Au 6 K 19.30404
    Sie reiste am 11. April 2018 zusammen mit ihrem am ... 1988 geborenen Ehemann, einem ausweislich seiner vorgelegten Reisepässe sowohl türkischen als auch albanischen Staatsangehörigen (Parallelverfahren Au 6 K 19.30153; BAMF-Akte Bl. 78 ff., 91 ff.), und ihrem am 20. Januar 2017 geborenen Sohn, einem albanischen Staatsangehörigen (Parallelverfahren Au 6 K 19.30157; hierzu BAMF-Akte Bl. 26 ff.), auf dem Luftweg in die Bundesrepublik ein und beantragte Asyl.
  • VG Augsburg, 03.04.2019 - Au 6 K 19.30153

    Keine Gefahr der Auslieferung, Entführung oder Verschleppung eines

    Auszug aus VG Augsburg, 09.05.2019 - Au 6 K 19.30404
    Sie reiste am 11. April 2018 zusammen mit ihrem am ... 1988 geborenen Ehemann, einem ausweislich seiner vorgelegten Reisepässe sowohl türkischen als auch albanischen Staatsangehörigen (Parallelverfahren Au 6 K 19.30153; BAMF-Akte Bl. 78 ff., 91 ff.), und ihrem am 20. Januar 2017 geborenen Sohn, einem albanischen Staatsangehörigen (Parallelverfahren Au 6 K 19.30157; hierzu BAMF-Akte Bl. 26 ff.), auf dem Luftweg in die Bundesrepublik ein und beantragte Asyl.
  • VG Berlin, 10.03.2017 - 3 L 685.16

    Unzulässigkeit eines Asylantrags wegen erklärter Bereitschaft der Übernahme des

    Auszug aus VG Augsburg, 09.05.2019 - Au 6 K 19.30404
    Sie muss deshalb im Regelfall (ausdrücklich) erklärt werden oder aber aufgrund sonstiger Erkenntnisse zweifelsfrei feststehen, bevor das Bundesamt eine Abschiebungsandrohung in diesen Staat erlassen kann (VG Berlin, B.v. 10.3.2017 - 3 L 685.16 A - juris Rn. 8).
  • VG Augsburg, 03.04.2019 - Au 6 K 19.30157

    Erfolglose Asylklage eines albanischen Staatsangehörigen

    Seine am ... 1990 geborene Mutter ist türkische Staatsangehörige (Parallelverfahren Au 6 K 19.30404; hierzu BAMF-Akte Bl. 128 ff.).
  • VG Augsburg, 03.04.2019 - Au 6 K 19.30153

    Keine Gefahr der Auslieferung, Entführung oder Verschleppung eines

    Er reiste am 11. April 2018 zusammen mit seiner am ... 1990 geborenen Ehefrau, einer türkischen Staatsangehörigen (Parallelverfahren Au 6 K 19.30404; BAMF-Akte Bl. 128 ff.), und seinem am ... 2017 geborenen Sohn, einem albanischen Staatsangehörigen (Parallelverfahren Au 6 K 19.30157; hierzu BAMF-Akte Bl. 26 ff.), auf dem Luftweg in die Bundesrepublik ein und beantragte Asyl.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht